Oder anders:
Wie kann man zwei Neulinge im Polizeidienst gleichzeitig in einem Streifenwagen einsetzen?
Ich war heut Nacht noch mit einem Kumpel beim Spinnfischen und hab einigen Zandern nachgestellt. Mit dabei war mein
Victorynox, mein
Gerber Gator und mein
Filiermesser (Angel, Kunstköder und das Zeug mal außer Acht gelassen) und jetzt wirds lustig und kompliziert...
Ich muss eine Lösezange mitführen um Haken aus dem Fischmaul lösen zu können; dazu reicht mein Victorynox. Außerdem muss ich ein Messer dabei haben um den Fisch mit einem Herzstich töten zu können. Witziger weise gelten die beiden Messer im Victorynox nicht als Messer in dem Sinn, sondern es muss ein eigenes Messer sein. Dazu hab ich mein Gerber (hört sich bescheuert an, ist aber bei unserem Fischwasser so festgelegt das man ein extra Messer mitführen muss). Das Filiermesser hab ich dabei, damit ich einen gefangenen Fisch gleich am Wasser filieren kann (ist erlaubt sofern die Innereien vergraben werden, was aber relativ ist, weil ich eh nix gefangen hab). Und jetzt kommen wir zu dem Teil, an dem die beiden Polizisten der Wasserschutzpolizei ins Spiel kommen.
Sie sehen uns am Wasser, kommen zu uns, weisen sich aus und kontrollieren uns. Einer der beiden sieht im Licht des Scheinwerfers mein Filiermesser in der Tasche stecken (in der dazu gehörenden Messerscheide), deutet drauf und will wissen was das ist. Ich dreh es etwas und sag dann "
Mein Filiermesser das ich brauche falls ich mal was fangen sollte.". Er nimmt es raus, zieht es aus der Scheide, misst es nach und erklärt mir dann, dass ich so ein Messer nicht mitführen darf, weil das gegen Paragraph 0815 (den genau genannten Paragraphen auf den er sich berufen hat, weiß ich nich mehr) verstößt der es untersagt Messer mit einer Klingenlänge von mehr 12 cm mitzuführen. Weiterhin wurde mir gesagt das ich jetzt eine Anzeige wegen Verstoßes gegen besagten Paragraphen bekomme und das Messer sichergestellt wird.
Jetzt muss ich dazusagen, dass ich letztes Jahr schonmal kontrolliert wurde und mir der Polizist damals gesagt hat, dass ich als Angler so ein Messer beim Angeln dabei haben darf, weil ein "gesetzlich anerkannter Zweck" vorliegt (wie es im §42a WaffG so schön heißt). Auch unser allseits geliebter
SSchäuble stimmt mir zu, aber das ist egal. Die beiden Herren in Uniform haben sich nicht davon abbringen lassen mein Messer sicherzustellen und meine Personalien für eine Anzeige aufzunehmen. Außerdem wollten sie die Anzeige auch gleich noch aufnehmen die ich dann unterschreiben sollte. Das konnt ich ihnen aber mit "
Nö. Dann müsst ihr mich schon festnehmen und auf eurer Dienststelle auf meinen Anwalt warten!" ausreden; also "ausreden" ist nicht ganz richtig.. sie haben sich dann dazu bereiterklärt morgen im Laufe des Tages bei mir vorbei zu kommen und das dann zu machen.
Jetzt muss ich heute zu meinem Anwalt fahren, dem das ganze schildern und dann mal sehen. Also nicht
ob ich im Recht war/bin (das weiß ich!), sondern wann ich mein Filiermesser wieder kriege. Interessanter wäre es was mit den beiden Polizisten passiert. Die müssen das ja ihrem Dienststellenleiter melden und der wird wahrscheinlich beide Augenbrauen hochziehen und sich dann fragen ob schon der 1. April ist. Wär auch interessant gewesen was sie gemacht hätten wenn sie in den Kofferraum gesehen und die Kettensäge und die Machete gesehen hätten die wir heute zum Ausasten gebraucht haben.