In Großbritannien kann die Herausgabe von Keywords und Krypto-Keys nun per Haftstrafe erzwungen werden. Bis zu zwei, in anderen Fällen bis zu fünf Jahre Haft drohen, wenn man wissentlich einer Anordnung zur Schlüsselherausgabe nicht nachkommt. Neben den Unklarheiten um "wissentliche" Nichtherausgabe ergeben sich auch einige Umkehrungen der Beweislast bis hin zum Zwang, sich selbst zu belasten.
Wer nach Aufforderung zur Schlüsselherausgabe der Forderung nicht nachkommen kann, könnte damit bis zu zwei Jahre in den Knast wandern. Denkbar wäre die Anordnung der Schlüsselherausgabe beispielsweise für Kryptocontainer oder verschlüsselte Archive, die von Strafverfolgern nicht geknackt werden können. Dem Beschuldigten obliegt es anschließend beispielsweise nachzuweisen, dass es ihm
"...praktisch unmöglich war, der Forderung nach Offenlegung nach Abschnitt 49 nachzukommen ....", ebenso, dass er "diese Offenlegung vorgenommen hat, sobald es ihm möglich war".
[...]
(via
gulli)
Wollen die jetzt den Originaldrehort von
V - Wie Vendetta im Masstab 1:1 nachbauen oder drehen die einfach nur total am Rad? Wenn
das in Deutschland Einzug erhaelt (was ich unseren technischen Politikernieten durchaus zutraue), dann hat sich das Thema "Deutschland" fuer mich endgueltig erledigt. Weder kann, noch will ich in einem Land mit solcher Gesetzgebung leben.
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