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Submitted by Christian Schneider on Do, 2011-08-18 18:04
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute über drei Klagen gegen Rundfunkgebührenbescheide entschieden. Die Kläger nutzen jeweils einen Teil ihrer Wohnungen für die Ausübung einer selbstständigen (freiberuflichen) Tätigkeit. In den dafür genutzten Räumen verfügen sie über einen internetfähigen PC. In den anderen ausschließlich privat genutzten Räumen sind herkömmliche Fernseh- und Rundfunkgeräte vorhanden, für die Rundfunkgebühren entrichtet werden. Die beklagten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten verlangten Rundfunkgebühren auch für die beruflich genutzten PC, während die Kläger sich auf die Gebührenbefreiung für Zweitgeräte beriefen. Die Vorinstanzen hatten den Klägern Recht gegeben und die Gebührenbescheide aufgehoben. Das Bundesverwaltungsgericht hat die dagegen gerichteten Revisionen der Rundfunkanstalten zurückgewiesen.Quelle: Bundesverwaltungsgericht
Nach der einschlägigen Bestimmung des Rundfunkgebührenstaatsvertrages ist für neuartige Rundfunkempfangsgeräte (insbesondere Rechner, die Rundfunkprogramme ausschließlich über Angebote aus dem Internet wiedergeben können) im nicht ausschließlich privaten Bereich keine Rundfunkgebühr zu entrichten, wenn die Geräte ein und demselben Grundstück oder zusammenhängenden Grundstücken zuzuordnen sind und andere Rundfunkempfangsgeräte dort zum Empfang bereitgehalten werden. Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Vorschrift dahin ausgelegt, dass die Vorschrift auch dann anzuwenden ist, wenn das herkömmliche Rundfunkempfangsgerät als Erstgerät auf demselben Grundstück zum Empfang bereitgehalten wird, dem auch der PC als Zweitgerät zuzuordnen ist, ohne dass es darauf ankommt, ob auch das herkömmliche Rundfunkempfangsgerät in dem nicht ausschließlich privat, sondern auch beruflich genutzten Bereich des Grundstücks oder der Wohnung bereitgehalten wird. Zu dieser Bewertung ist das Bundesverwaltungsgericht maßgeblich unter Beachtung des Sinn und Zwecks der Regelung gelangt, die neuartige Rundfunkempfangsgeräte rundfunkgebührenrechtlich privilegieren will. Denn einerseits sind solche Geräte nicht selten tragbar (Laptops, internetfähige Mobiltelefone) und entziehen sich von daher einer festen Zuordnung zu bestimmten Räumlichkeiten. Andererseits dienen die neuartigen Geräte - vor allem im nichtprivaten Bereich - häufig nicht (primär) dem Rundfunkempfang, sondern werden als Arbeitsmittel benutzt.
BVerwG 6 C 15.10, 45.10 und 20.11 - Urteile vom 17.08.2011
Vorinstanzen:
BVerwG 6 C 15.10: VG Koblenz, 1 K 1058/09.KO - Urteil vom 12. Januar 2010 -
OVG Koblenz 7 A 10416/10 - Urteil vom 17. Juni 2010 -
BVerwG 6 C 45.10:
VG Frankfurt am Main, 11 K 1310/08.F(V) - Urteil vom 8. September 2009 -
VGH Kassel, 10 A 2910/09 - Beschluss vom 30. März 2010 -
BVerwG 6 C 20.11: VG München, M 6b K 09.768 - Urteil vom 28. Dezember 2009 -
VGH München 7 BV 10.443 - Urteil vom 27. April 2011 -
Geld zurück gibt es wahrscheinlich keins, aber trotzdem ist das Urteil es wert erwähnt zu werden. Schade eigentlich.. gerade vorhin hab ich meinen Argumentationsunterstützer bei GEZ-Besuchen frisch geschärft.
"Verschluesselung rechtfertig keinen Tatverdacht."
Submitted by Christian Schneider on Di, 2007-10-30 09:46
Grad via Fefe gefunden. In dem Urteilsspruch heisst es
Durch die Ermittlungen wird belegt: Die Kontaktaufnahme zwischen den beiden geschah ueber den E-Mail-Account "o @yahoo.de". In dessen Entwurfsordner speicherten (jedenfalls auch) der Beschuldigte und L. beim Besuch von Internetcafés verschluesselte Nachrichten, die vom jeweils an-deren beim Aufruf des Accounts gelesen werden konnten, ohne dass sie als E-Mail verschickt werden mussten.Also ist es bei uns doch noch nicht soweit in Grossbritannien.
Ein solches Vorgehen deutet zwar darauf hin, dass der Beschuldigte seine Kontakte zu L. und die mit diesem zu besprechenden Themen geheim halten wollte. Ohne eine Entschluesselung der in den Nachrichten verwendeten Tarnbegriffe und ohne Kenntnis dessen, was bei den - teilweise observierten und auch abgehoerten - Treffen zwischen dem Beschuldigten und L. besprochen wurde, wird hierdurch eine mitgliedschaftliche Einbindung des Beschuldigten in die "militante gruppe" jedoch nicht hinreichend belegt.
Welcome to Bavaria..
Submitted by Christian Schneider on Do, 2006-01-12 14:25
singen die Biermösl Blosn, aber wenn ich lese was in Bayern so abgeht, dann frag ich mich schon manchmal.. Hier hab ich ja schon festgestellt, dass in Bayern anscheinend alles ein bisschen anders ist, aber heute hab ich mal das Wochenblatt durchgelesen und auf Seite 16 ist mir folgender Bericht ins Auge gesprungen.
Fuer diejenigen, die nicht alles lesen wollen, hier eine kurze Zusammenfassung. Alois heiratet und adoptiert zwei Kinder. Seine zwoelfjaehrige Stieftochter bringt er ins Bett und "streichelt" sie an der Brust und im Intimbereich. Jahre spaeter wiederholt er das mit der zwoelfjaehrigen Freundin seiner Tochter, nur das er sie festhaelt, auszieht, "streichelt" und sie zum Oralverkehr zwingt.
Bei der Verhandlung sagt er, dass das mit seiner Stieftochter nicht wahr ist und er ihre Freundin fuer viel aelter gehalten habe und sie sowieso freiwillig mitgemacht hat (ist meine Definition von einvernehmlich). Der Richter hat ihn dann geschimpft, worauf Alois eingelenkt hat und dann eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren (selbstverfreilich mit Bewaehrung) bekommen hat und der Freundin 1000 Euro "Schmerzensgeld" zahlen muss.
Nein! Das wird kein "Todesstrafe fuer Kinderschaender" - Kreuzzug! Ich versteh das ganze nur nicht so ganz. Bei sexuellem Missbrauch (und nichts anderes ist das in meinen Augen) wird von "streicheln" gesprochen und bei erwiesener Schuld eine Bewaehrungsstrafe verhaengt. Es steht auch nichts darueber drin, was mit seinem Sohn passiert der noch bei ihm lebt. Wahrscheinlich bleibt er bei ihm und das Jugendamt kuemmert sich 'n Haufen Scheisse um ihn.
Gut das es sich bei Alois um keinen "Grosskopferten gehandelt hat. Da waer es dann wahrscheinlich nie aufgekommen und/oder die Zeugen waeren (rein aus Zufall versteht sich) zu Tode gekommen wie es im Fall von Marc Duroux passiert ist.
% fortune politics
When you live in a sick society, just about everything you do is wrong.













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