213: ...nicht strafbar, wenn der Vergewaltiger das Opfer heiratet

In der Türkei sorgt ein Gesetzesentwurf der Regierung vielerorts für Empörung. Er sieht vor, dass sexueller Missbrauch straffrei bleiben soll, wenn der Vergewaltiger das Opfer danach heiratet. Sollte der Entwurf so angenommen werden, könnte das für viele Frauen furchtbare Konsequenzen haben.

Am kommenden Dienstag entscheidet sich, wie in der Türkei mit vergangenen und künftigen Sexualdelikten verfahren wird. Dabei geht es vor allem um 4000 Vergewaltiger, die sich bereits strafbar gemacht haben, darunter auch Täter, die sich an Minderjährigen vergangen haben. Sie sitzen derzeit in Haft und hoffen auf ein Durchwinken eines Gesetzesentwurfes der Regierungspartei AKP am Dienstag. Darin heißt es, eine Vergewaltigung sei “…nicht strafbar, wenn der Vergewaltiger das Opfer heiratet.”

Neben Paragraph 213 ist ergänzend ist zu berücksichtigen, dass es noch den Paragraphen 103 gibt, der bis Januar 2017 entweder neu definiert werden muss oder wie bisher stehenbleibt: Darin geht es um die Frage, ob Geschlechtsverkehr bereits mit Minderjährigen ab 12 Jahren oder wie gehabt erst ab 15 Jahren gesetzlich erlaubt sein soll, sofern beide Geschlechtspartner dem zustimmen.

http://dtj-online.de/%C2%A7-231-nicht-strafbar-wenn-der-vergewaltiger-das-opfer-heiratet-80685

Und die wollen allen ernstes in die EU?!

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