Kirchenaustritt

Ich habe vor kurzem meine Unterlagen sortiert und ausgemistet und auch die Dokumente meinen Kirchenaustritt betreffend wieder mal gefunden. Zu dem Thema höre ich seit Jahren die wildesten Geschichten und Gerüchte, aber dabei ist ein Austritt sehr einfach und läuft wie folgt ab:

Zuerst ruft man bei seinem zuständigem Standesamt an und vereinbart einen Termin und fährt dann mit einem Lichtbildausweis dort hin. Dort angekommen, liest ein Standesbeamter folgenden Text vor

Austritt aus einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft

Rechtsgrundlage für die Datenerhebung sind die Kirchensteuergesetze oder entsprechende Gesetze der Länder. Die Angaben zur Person und Religionszugehörigkeit werden benötigt, um die Identität des Erklärenden festzustellen und um die Austrittserklärung zuordnen zu können. Die Angaben zur Taufe sind freiwillig und dienen der Verwaltungserleichterung bei den Religionsgemeinschaften, die die Austritte in ihren Registern vermerken.

Das Standesamt teilt einen Kirchenaustritt der zuständigen Kirchengemeinde bzw. Religionsgemeinschaft und der zuständigen Meldebehörde mit. Die Meldebehörde übermittelt das Austrittsdatum an die Finanzverwaltung. Standesämter, die das Eheregister oder das Lebenspartnerschaftsregister der ausgetretenen Person führen, erhalten eine Mitteilung, sofern aufgrund ihrer Angaben Hinweise darauf bestehen, dass die Zugehörigkeit in eines dieser Personenstandsregister eingetragen worden war, und die ausgetretene Person die Änderung dieser Eintragung wünscht (§§ 16 und 17 PSTG).

Es ist da kein Pfarrer oder Geistlicher dabei, sondern lediglich der Standesbeamte. Anschließend wird man gefragt ob man den verstanden hat und unterschreibt dann die Vorlage (da sind auch die persönlichen Daten enthalten, die auch auf dem Personalausweis zu finden sind). Die Kosten belaufen sich in Bayern auf 25 Euro für den Kirchenaustritt; zusätzlich können nochmal 10 Euro für die Bestätigung der mündlichen Austrittserklärung in Form einer Ausfertigung der Niederschrift anfallen. Und das würde ich wirklich jedem empfehlen, denn die Austrittserklärung bekommt man nicht ausgehändigt, sondern die geht "an die Kirche". D. h. die kann dann die Kirchensteuer rückwirkend einfordern, wenn man nicht nachweisen kann, das man auch ausgetreten ist.
Die Abschrift dazu sieht wie folgt aus und dient als Nachweis zum Austritt. Wichtig: Gebt das Original nie aus der Hand! Nur das Original zählt; eine Kopie davon (selbst eine beglaubigte) ist nichts wert.

Ich habe nach meinem Kirchenaustritt ein Schreiben von unserem Pfarrer bekommen, in dem allerhand Zeug niedergeschrieben steht. Auf der ersten Seite wird einem ziemlich eloquent erklärt das man nicht austreten soll und wenn man es doch tut, ist man pöhse[TM] und man sollte doch mit seinem Pfarrer darüber reden. Aber wie gesagt: Das ist nicht notwendig und auch keine Pflicht, auch wenn das auf diversen Seiten erklärt wird und bis vor einigen Jahren noch notwendig war. Besonders witzig finde ich Aussagen wie "Wir haben uns persönlich kennengelernt". Da wüsste ich ehrlich gesagt nicht wann das gewesen sein sollte?! Ich habe mit unserem Pfarrer noch nie eine persönliche Unterhaltung gehabt, aber nun gut.

Auf Seite 2 gehts dann richtig zur Sache. Da wird dann erklärt welche Nachteile es hat, wenn man aus der Kirche austritt und das sind ja doch einige.. auch wenn die meisten nur die halbe Wahrheit darstellen. So ist das z. B. folgendes:

Wenn Sie katholisch heiraten möchten, sind dafür eine besondere Erlaubnis des Bischofs notwendig und Versprechen, den Glauben zu bewahren und an die Kinder weiterzugeben.

Nun.. das ist zwar richtig, stimmt aber nicht. Es reicht wenn der Ehepartner Mitglied der katholischen Kirche ist. Alternativ dazu kann man sich auch ökumenisch trauen lassen.

Es kann Ihnen das kirchliche Begräbnis verweigert werden, wenn Sie vor dem Tod kein Zeichen der Umkehr und der Reue gezeigt haben.

Das ist eindeutig zweideutig geschrieben, denn das bedeutet nicht, das man nicht mehr auf dem Friedhof bzw. im Grab seiner Eltern beerdigt werden kann, sondern lediglich das kein katholischer Pfarrer die Grabrede hält. Beerdigungen sind für die Lebenden und nicht für die Toten. Wer allerdings einen katholischen Pfarrer an seinem Grab stehen haben will, der kann vor seinem Tod wieder in die Kirche eintreten.

Bei 8% Kirchensteuer in Bayern sollte man das solange hinauszögern wie es nur geht.

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