Kirchenaustritt
Geschrieben am 11-01-2025 - ⧖ 4 minIch habe vor kurzem meine Unterlagen sortiert und ausgemistet und auch die Dokumente meinen Kirchenaustritt betreffend wieder mal gefunden. Zu dem Thema höre ich seit Jahren die wildesten Geschichten und Gerüchte, aber dabei ist ein Austritt sehr einfach und läuft wie folgt ab:
Zuerst ruft man bei seinem zuständigem Standesamt an und vereinbart einen Termin und fährt dann mit einem Lichtbildausweis dort hin. Dort angekommen, liest ein Standesbeamter folgenden Text vor
Austritt aus einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft
Rechtsgrundlage für die Datenerhebung sind die Kirchensteuergesetze oder entsprechende Gesetze der Länder. Die Angaben zur Person und Religionszugehörigkeit werden benötigt, um die Identität des Erklärenden festzustellen und um die Austrittserklärung zuordnen zu können. Die Angaben zur Taufe sind freiwillig und dienen der Verwaltungserleichterung bei den Religionsgemeinschaften, die die Austritte in ihren Registern vermerken.
Das Standesamt teilt einen Kirchenaustritt der zuständigen Kirchengemeinde bzw. Religionsgemeinschaft und der zuständigen Meldebehörde mit. Die Meldebehörde übermittelt das Austrittsdatum an die Finanzverwaltung. Standesämter, die das Eheregister oder das Lebenspartnerschaftsregister der ausgetretenen Person führen, erhalten eine Mitteilung, sofern aufgrund ihrer Angaben Hinweise darauf bestehen, dass die Zugehörigkeit in eines dieser Personenstandsregister eingetragen worden war, und die ausgetretene Person die Änderung dieser Eintragung wünscht (§§ 16 und 17 PSTG).
Es ist da kein Pfarrer oder Geistlicher dabei, sondern lediglich der
Standesbeamte. Anschließend wird man gefragt ob man den verstanden hat und
unterschreibt dann die Vorlage (da sind auch die persönlichen Daten enthalten,
die auch auf dem Personalausweis zu finden sind). Die Kosten belaufen sich in
Bayern auf 25 Euro für den Kirchenaustritt; zusätzlich können nochmal 10 Euro
für die Bestätigung der mündlichen Austrittserklärung in Form einer
Ausfertigung der Niederschrift anfallen. Und das würde ich wirklich jedem
empfehlen, denn die Austrittserklärung bekommt man nicht ausgehändigt, sondern
die geht "an die Kirche". D. h. die kann dann die Kirchensteuer rückwirkend
einfordern, wenn man nicht nachweisen kann, das man auch ausgetreten ist.
Die Abschrift dazu sieht wie folgt aus und dient als Nachweis zum Austritt.
Wichtig: Gebt das Original nie aus der Hand! Nur das Original zählt; eine
Kopie davon (selbst eine beglaubigte) ist nichts wert.

Auf Seite 2 gehts dann richtig zur Sache. Da wird dann erklärt welche Nachteile es hat, wenn man aus der Kirche austritt und das sind ja doch einige.. auch wenn die meisten nur die halbe Wahrheit darstellen. So ist das z. B. folgendes:
Wenn Sie katholisch heiraten möchten, sind dafür eine besondere Erlaubnis des Bischofs notwendig und Versprechen, den Glauben zu bewahren und an die Kinder weiterzugeben.
Nun.. das ist zwar richtig, stimmt aber nicht. Es reicht wenn der Ehepartner Mitglied der katholischen Kirche ist. Alternativ dazu kann man sich auch ökumenisch trauen lassen.
Es kann Ihnen das kirchliche Begräbnis verweigert werden, wenn Sie vor dem Tod kein Zeichen der Umkehr und der Reue gezeigt haben.
Das ist eindeutig zweideutig geschrieben, denn das bedeutet nicht, das man nicht mehr auf dem Friedhof bzw. im Grab seiner Eltern beerdigt werden kann, sondern lediglich das kein katholischer Pfarrer die Grabrede hält. Beerdigungen sind für die Lebenden und nicht für die Toten. Wer allerdings einen katholischen Pfarrer an seinem Grab stehen haben will, der kann vor seinem Tod wieder in die Kirche eintreten.
Bei 8% Kirchensteuer in Bayern sollte man das solange hinauszögern wie es nur geht.