Liebes eBay
Geschrieben am 02-12-2009 - ⧖ 1 minDu stinkst. Und zwar gewaltig.
http://pages.ebay.de/help/policies/bootlegs.html
Unautorisierte Aufnahmen von Live-Shows oder -Konzerten
Es ist verboten, nicht genehmigte Aufnahmen von Live-Shows oder Konzerten anzubieten.
Schön. Und eine CD welche im offiziell im Handel erhältlich ist, auf der eine Liveaufnahme
eines Konzerts von 1994 drauf ist, fällt darunter? Oder gehts da ums Prinzip weil Böhse
Onkelz == pöhse[TM]?!
// edit
Witz komm raus.. Ich wollte grad über das Formular von eBay Kontakt mit denen aufnehmen und
nachfragen wieso meine Auktion gelöscht worden ist und als ich dann die betreffende Artikelnummer
eingegeben hab, bekam ich folgende Fehlermeldung/Aufforderung: Die Artikelnummer 123123123 ist
ungültig oder gehört zu einem Angebot, das bereits beendet ist. Bitte versuchen Sie es erneut..
ähm.. hallo?! Schon klar das das Angebot nicht mehr existiert, weil es von euch gelöscht wurde und
weswegen ich ja auch nachfragen will!
Kann denen mal irgendwer einen Hammer vorbeibringen? Bei der geballten Kompetenz dauert es sicher
nicht lange bis sie sich damit wehtun und dann muss ich es nicht machen.